Allgemeine Geschäftsbedingungen von Orkesta
Geltung, Vertragsabschluss
- Die Shift Digital Media GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von dieser Formerfordernis.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Die Angebote und Kostenvoranschläge der Agentur sind freibleibend, unverbindlich und 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich in Euro exkl. 20% MwSt., basierend auf den derzeitigen Lohn- und Materialkosten. Preisänderungen vorbehalten.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturangebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefing Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
- Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und in schriftlicher Form freizugeben.
- Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, in Endfassung, strukturiert und kontrolliert auf Datenträgern zur Verfügung stellen. Er wird die Agentur von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kundeträgt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Allfälliger Mehraufwand für Datenkonvertierungen wird nach Stunden- Aufwand in Rechnung gestellt.
- Der Kunde ist des weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-,Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Termine
- Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. Vereinbarte Produktionszeiträume verstehen sich immer nach Freigabe des Konzepts und nach vollständiger Übergabe der gesamten Materialien in vereinbarter Form durch den Kunden. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, ist die Agentur nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen gebunden.
- Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als vier Wochen andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorzeitige Auflösung
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
- über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
Honorar
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 3.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
- Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
- Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
- Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird
Zahlung, Eigentumsvorbehalt
- Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware und sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
- Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Im Zuge der Gestaltung von Websites bzw. anderen beauftragten Werken verwendet Shift auch lizenzpflichtiges Stockmaterial (Fotos, Videos, Musik etc.). Für dieses Material gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Kennzeichnung
- Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Gewährleistung
- Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
- Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften(körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
- Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
Haftung und Produkthaftung
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
- Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agenturerbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agenturdiesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind, unabhängig von deren Rechtsgrund, der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
- Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist der Auftraggeber. Dieser hat die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit im eigenen Auftrag und auf eigene Rechnung zu überprüfen und hält die Agentur in datenschutzrechtlichen Belangen schad- und klaglos. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich im Rahmen des Projektes als datenschutzrechtliche Stelle schriftlich auszuweisen. Dies kann bei Webprojekten im Impressum erfolgen bzw. beiWeb-Promotions im weitesten Sinn im Rahmen der Teilnahmebedingungen.
Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web- Design-, Web-Consulting- oder Softwareentwicklungs- Dienstleistungen
- Bei Umsetzung des Projekts sind 40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40% bei Fertigstellung der Testversion sowie die restlichen 20% bei Abschluss des Projekts. Sollte es nach Übergabe der fertigen Version zu Verzögerungen kommen, die im Bereich des Kunden liegen, erfolgt die Endabrechnung spätestens 3 Wochen nach Übergabe durch die Agentur.
- Im vereinbarten Honorar enthalten ist ein einmaliger Korrekturvorgang seitens der Agentur nach Fertigstellung der Testversion. Dieser erfolgt nach der Erstabnahme durch den Kunden. Der Kunde erstellt hierfür eine schriftliche Korrektur-Liste, die als Basis für die Korrekturen gilt. Es ist wohlverstanden, dass es sich dabei nur noch um Textkorrekturen die minimale Layout- Korrekturen handelt. Sollten die gewünschten Änderungen über diesen Umfang hinausgehen (Change Request), so verrechnet die Agentur diese Leistungen nach Zeitaufwand. Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden hierüber ein entsprechendes Offert zu legen.
- Dienstleistungen vor Ort (Programmierung, Schulungen, Kick Off etc.) werden nach dem tatsächlichen Aufwand zuzüglich den Fahrtzeiten verrechnet. Bei Anfahrtswegen über 50 km einfacher Wegstrecke, werden auch Fahrtspesen lt. amtlichem Kilometergeld in Rechnung gestellt.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in die Programmiercodes, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Allfällige Reparatur arbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Wird die Website bei einem anderen Provider als Shift Digital Media Gmbh gehosted ist der Auftraggeber alleine für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen bei diesem Provider verantwortlich. Die Koordinationsarbeiten mit einem Provider werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Weiters weist die Agentur darauf hin, dass Programme die für die Serverumgebung von der Agentur entwickelt worden sind, unter Umständen nicht oder nur teilweise auf Systeme anderer Provider portiert werden können.
- Verwendet die Agentur für die Programmierung eine Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme), muss der Kunde eine entsprechende Lizenz erwerben. Das hierfür zu zahlende Entgelt ist, sofern nicht eigens ausgewiesen, für die Leistungen von der Agentur im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern die Agentur für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet, steht dem Kunden das Nutzungsrechtgemäß dem zugrunde liegenden Lizenzvertrag zu und der Kunde wird die Agentur bei Verletzung schad- und klaglos halten.
- Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme). Die Wartung (Service Releases, Updates, etc.) von Fremdsoftwaredurch die Agentur muss über einen eigens zu vereinbarenden Servicevertrag geregelt werden.
- Die Optimierung der HTML- und CSS- Dateien erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf die zum Zeitpunkt des Entwicklungsstarts aktuellsten und am weitesten verbreiteten Softwareversionen, Betriebssysteme und Hardwarestandards.
- Die Wahl der Programmiersprache obliegt der Agentur. Insofern übernimmt die Agentur keine Gewähr, dass die gewählte Programmiersprache von Dritten weiterverwendet werden kann bzw. von Dritten, etwa Providern, unterstützt wird.
- Webserverzugangsdaten sowie Administratorenrechte für CMS-Systeme werden grundsätzlich nicht an den Kunden oder Dritte weitergegeben solange die Agentur für das Projekt Gewährleistung erbringen muss. Besteht der Kunde auf die Weitergabe der Zugangsdaten erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Kunden und allfällige Reparatur-Arbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Quellcodes z.B. von Flash-Dateien sowie Rohmaterial von Videoproduktionen werden ausnahmslos nicht weitergegeben und bleiben im Eigentum von Shift.
- Schriftliche Dokumentationen die über das Standard- Projektmanagement (Besprechungs-Protokolle, Zeitpläne, Kostenpläne) hinausgehen (z.B. Dokumentationen des Programmiercodes, Online-CD-Manuals) müssen gesondert vereinbart werden.
Besondere Bestimmungen bei der Nutzung des Shift virtuell Experts Team on-demand
- Die Zahlung für ein Shift Virtual Experts Team On-demand Abonnement muss monatlich voraus und vollständig erfolgen, damit das Team beginnen kann.
- Sobald ein Abonnement begonnen hat, kann die Person, die das Abonnement initiiert hat, beantragen, das Abonnement für einen oder mehrere Monate, beginnend mit dem Folgemonat der Beantragung zu pausieren.
- Am Ende einer Periode von einem Monat verlängert sich das Abonnement um die gleiche Dauer und zum gleichen Zahlungssatz, wenn keine weiteren Maßnahmen von der Person, die das Abonnement initiiert hat, verlangt oder ergriffen werden.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung derjenigen, die sich für ein Shift-Abonnement anmelden, den Dienst vor dem Rechnungsdatum zu kündigen oder zu pausieren, wenn sie nicht beabsichtigen, den Dienst während eines Abonnementzeitraums zu nutzen.
- Ein Up/Downgraden des Abonnements kann jeweils 30 Tage vor dem Kalenderstichtag des folgenden Abonnement Zeitraums erfolgen.
- Eine Kündigung des Abonnements muss bis zum letzten Kalendertag eines Monats erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vom letzten Kalendertag jenes Monats, in dem die Kündigung eingebracht wurde.
- Sie können den Dienst für beliebig viele Projekte im Rahmen des anwendbaren Abonnements und je nach Umfang Ihres Abonnements nutzen, solange Ihr Konto in einwandfreiem Zustand ist, dh Sie haben Ihre monatliche Abonnementgebühr bezahlt und die eingehalten Allgemeine Nutzungsbedingungen.
- Shift akzeptiert unbegrenzt Anfragen und Überarbeitungen, jedoch wird der Umfang und die Geschwindigkeit der Bearbeitungszeiten von mehreren Faktoren bestimmt, einschließlich i) der Umfang des Abonnements/der Abonnements a Kunde hat; ii) die Anzahl der Anfragen, die ein Client macht; iii) und die Komplexität der Anfragen. Da diese Faktoren schwanken können, übernimmt Shift keine Garantie für eine festgelegte Menge an Designergebnissen, die wir mit einem einzigen Abonnement liefern können.
- Sie müssen der Eigentümer aller Informationen, Daten oder Materialien sein, die Sie Shift während der Nutzung des Dienstes zur Verfügung stellen, oder über die erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen zur Verbreitung verfügen. Und durch die Übermittlung von Informationen, Daten oder Materialien an Shift gewähren Sie dem Service eine weltweite, gebührenfreie, nicht exklusive Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Informationen, Daten oder Materialien zur Bereitstellung des Service.
- Sie sind und bleiben der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an den Ergebnissen, die Sie von Shift erhalten, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran.
- Im Zuge der Bereitstellung der Dienste können wir bestimmte Kosten für Materialen, Ad-Spendings und Softwarelizenzen anfallen. Diese Kosten werden 1:1 auf das bestehende Abonnement übertragen und vermindern damit die verfügbaren freien Ressourcen für Dienstleistungen um den angefallenen Betrag. Wird z.B. ein monatliches Abonnement um €6.000.- abgeschlossen und es werden Ad-Spendings (z.B. Google Ads, Facebook Ads) und lizensiertes Bild/Videomaterial i.d.H von €3.000.- aufgewendet, wird dieser Betrag vom Abonnement abgezogen. Für alle Ad-Spending Services verrechnen wir 10% Handlingfee, jedenfalls einen Minimumbetrag von €640.- pro Monat.
- Wir und unsere Lizenzgeber sind und bleiben die alleinigen und ausschließlichen Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an und für alle bereits bestehenden Materialien. Wir gewähren Ihnen eine unbefristete, begrenzte, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, weltweite Lizenz zur Nutzung, Anzeige und Verbreitung von bereits vorhandenem Material in dem Umfang, der darin enthalten, damit kombiniert oder anderweitig für die Verwendung erforderlich ist die Services oder Design- Outputs. Wir behalten uns ausdrücklich alle anderen Rechte an solchen bereits bestehenden Materialien vor.
- Wir behalten uns das Recht vor, sind jedoch nicht verpflichtet, den Verkauf unserer Dienstleistungen auf Personen, geografische Regionen oder Gerichtsbarkeiten zu beschränken. Wir können dieses Recht von Fall zu Fall ausüben. Wir behalten uns das Recht vor, die Mengen der von uns angebotenen Dienstleistungen zu begrenzen. Alle Beschreibungen von Diensten oder Dienstpreise können jederzeit ohne Vorankündigung nach unserem alleinigen Ermessen geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor, jeden Dienst jederzeit einzustellen. Jedes Angebot für einen Dienst auf dieser Website ist dort ungültig, wo es verboten ist.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in die Programmiercodes, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Allfällige Reparaturarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Wird die Website bei einem anderen Provider als Shift Digital Media Gmbh gehosted ist der Auftraggeber alleine für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen bei diesem Provider verantwortlich. Die Koordinationsarbeiten mit einem Provider werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Weiters weist die Agentur darauf hin, dass Programme die für die Serverumgebung von der Agentur entwickelt worden sind, unter Umständen nicht oder nur teilweise auf Systeme anderer Provider portiert werden können.
- Verwendet die Agentur für die Programmierung eine Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme), muss der Kunde eine entsprechende Lizenz erwerben. Das hierfür zu zahlende Entgelt ist, sofern nicht eigens ausgewiesen, für die Leistungen von der Agentur im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern die Agentur für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet, steht dem Kunden das Nutzungsrecht gemäß dem zugrunde liegenden Lizenzvertrag zu und der Kunde wird die Agentur bei Verletzung schad- und klaglos halten.
- Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme). Die Wartung (Service Releases, Updates, etc.) von Fremdsoftware durch die Agentur muss über einen eigens zu vereinbarenden Servicevertrag geregelt werden.
- Die Optimierung der HTML- und CSS- Dateien erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf die zum Zeitpunkt des Entwicklungsstarts aktuellsten und am weitesten verbreiteten Softwareversionen, Betriebssysteme und Hardwarestandards.
- Die Wahl der Programmiersprache obliegt der Agentur. Insofern übernimmt die Agentur keine Gewähr, dass die gewählte Programmiersprache von Dritten weiterverwendet werden kann bzw. von Dritten, etwa Providern, unterstützt wird.
- Schriftliche Dokumentationen die über das Standard- Projektmanagement (Besprechungs-Protokolle, Zeitpläne, Kostenpläne) hinausgehen (z.B. Dokumentationen des Programmiercodes, Online-CD-Manuals) müssen gesondert vereinbart werden.
Datenschutz
- Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
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